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Ein neues Instrument zur Förderung der Weiterbildung in kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Eine solide Ausbildung ist gute Grundlage für jeden beruflichen Werdegang. Sie reicht heute jedoch nicht mehr aus, um den wachsenden Ansprüchen auf Dauer gerecht zu werden. Neues zu lernen, die eigenen Fähigkeiten auszubauen - das sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zukunft in der Berufswelt.
Weiterbildung - Eine Investition in die Zukunft
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung und übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten - beispielsweise für Seminargebühren.
Die finanziellen Mittel - bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck - stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. Beantragen können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Praxis vermitteln. Dazu gehören beispielsweise Sprach- und EDV-Kurse, kaufmännische und technische Lehrgänge.Angesprochen werden sollen Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen, die länger als zwei Jahre an keiner beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen haben.
So funktioniert's:
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Durch die Verabschiedung eines neuen Gesetzes können kleine und mittelständische Unternehmen seit Mai 2007 ihre Mitarbeiter – vor allem ältere Beschäftigte ab 45 Jahren und geringqualifizierte oder ungelernte Arbeitnehmer – unter bestimmten Bedingungen kostenlos weiterbilden.
Das Programm WeGebAU 2007 (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) der Bundesagentur für Arbeit richtet sich zum einen an Arbeitnehmer ab einem Alter von 45 Jahren, die in klein- und mittelständischen Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern beschäftigt sind. Der Teilnehmer muss weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben und vom Arbeitgeber für die Teilnahme an der Weiterbildung freigestellt werden. Die Weiterbildung darf nur außerhalb des Betriebes des Mitarbeiters durchgeführt werden und soll Kenntnissen und Fähigkeiten vermitteln, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen hinausgehen.
In diesem Fall werden dem Arbeitnehmer die Lehrgangskosten erstattet, sowie im Einzelfall Zuschüsse zu zusätzlich anfallenden Fahrtkosten oder zu den Kosten einer notwenigen auswärtigen Unterbringung gewährt.
Die andere Zielgruppe sind geringqualifizierte und ungelernte Beschäftigte, die entweder keinen Berufsabschluss besitzen oder einen Berufsabschluss haben, diesen aber seit mindestens vier Jahren nicht mehr ausgeübt haben. Diese Arbeitnehmer müssen einen anerkannten Berufsabschluss oder eine – möglichst zertifizierte – Teilqualifikation erwerben, in deren Rahmen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über die arbeitsplatzbezogenen Qualifizierungen hinausgehen.
Sind diese Bedingungen erfüllt, erhält der Arbeitgeber einen Arbeitsentgeltzuschuss inklusive der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitnehmer bekommt die Lehrgangskosten sowie eventuell anfallende zusätzliche Weiterbildungskosten erstattet.
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